Wärmegesetz 2009 gilt bundesweit
Seit dem 1. Januar 2009
ist es in ganz Deutschland soweit: Wer als Bauherr, bzw. als
Gebäudeeigentümer einen Bauantrag einreicht oder eine
Bauanzeiger erstattet, muss auch das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – kurz: Wärmegesetz 2009 -
beachten.
Die noch geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert,
dass Gebäude energieeffizient geplant, gebaut und modernisiert
werden. Ab 1. Oktober gilt zudem die verschärfte EnEV 2009.
Zusätzlich fordert das Wärmegesetz 2009, dass Eigentümer die Wärme
zum Heizen, Kühlen und Warmwasser teilweise durch Erneuerbare
Energie decken: Sonne, Biogas, Biomasse, Erd- oder Umweltwärme.
Alternativ können verpflichtete Eigentümer auch die
Energieeffizienz ihres Gebäudes erhöhen: durch eine bessere
Wärmedämmung, indem sie Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen
oder ihr Gebäude an ein entsprechendes Wärmenetz anschließen.
Für Sie als Architekten, Ingenieure, Fachplaner und
Energieberater eröffnet das Wärmegesetz 2009 neue Aufgaben und
Auftrags-Chancen.
Im Fachportal www.EnEV-online.de informieren wir auch über das
Wärmegesetz 2009 und danken Ihnen für Ihre zahlreiche Fragen.
Die wichtigsten Antworten haben wir in der Broschüre kurz zusammengefasst.
Kostenfrei: Broschüre
mit Kurzinfo "Wärmegesetz 2009"
(Volltext in Pdf-Format,
92 Seiten, ca. 1,2 MB)
Wie können Sie diese Info zum Wärmegesetz 2009 nutzen?
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neuen Wärmegesetz 2009? Lesen Sie bitte die gesamte
Publikation.
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Sie sind Architekt, Berater, Planer, Eigentümer oder
Verwalter? Sehen Sie sich zunächst die Checkliste mit den
Tipps an und lesen Sie die Kurzinformationen zu den
einzelnen Aspekten.
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Paragraphen oder Absatz des Wärmegesetzes? In der rechten
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Für
weitere Fragen wenden Sie sich bitte über unser Portal
EnEV-online.de, Rubrik
„Service+Dialog“ / „Kontakt“ an uns. Wir freuen uns auf Ihre
Rückmeldungen und Fragen
Eine
anregende Lektüre und viel Erfolg wünscht Ihnen
Melita Tuschinski
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
Autorin und Herausgeberin
www.EnEV-online.de
Kostenfrei: Broschüre
mit Kurzinfo "Wärmegesetz 2009"
(Volltext in Pdf-Format,
92 Seiten, ca. 1,2 MB)
Autorin ist Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin,
seit
1999
Herausgeberin,
Redakteurin und Autorin von EnEV-online.de
Wärmegesetz 2009 -
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)*)
Vom 7. August 2008
Teil
1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil
2 - Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil
3 - Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten
Teil
4 - Schlussbestimmungen
§ 16 Anschluss- und Benutzungszwang
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu den §§ 5, 7, 10 und 15)
Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien,
Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an
Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze

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Autorin ist Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin,
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