EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV und Energiepass im Internet

.

EEWärmeG 2011 + Glasbau + EnEV-Praxis + Sanierung + Weiterbildung

 www.enev-online.de

.Kontakt | Impressum |

   Home + Aktuell
   EnEV 2009 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software
   Dienstleister
   PREMIUM-Zugang
.
   Service + Dialog
   Praxishilfen
 · Broschüren
   News per E-Mail
 · Newsletter
 · Premium-News
   Anbieter-Forum
 · Info-Partner
 · EnEV-Kalender
 · Medien-Service
 · Dienstleister
   Für die Medien
 · Texte und Bilder
   Über EnEV-online
 · Portal
 · Kompass
 · Sitemap
 · Media-Daten
 
· AGB
   Die Redaktion
 
· Kontakt
 
· Impressum
 
EnEV-online.de  

 

EnEV-Newsletter - 05.05.2011
Im Internet: www.enev-online.de

 

  Melita Tuschinski Herzlich willkommen!
Wir halten Sie auf dem Laufenden
.

Melita Tuschinski
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
.
Seit 1999 Redaktion EnEV-online

Top-Themen heute:
-
EEWärmeG 2011 Praxis
-
Glasbau und EnEV-Praxis
-
Baubestand erneuern
-
Kompetenz erweitern

- Seminare + Arbeitshilfen
- Newsletter-Abo   Impressum

 

Erfüllt ein KfW-Effizienzhaus 70 automatisch auch die Energiespar-Ersatzmaßnahme nach dem EEWärmeG?
-> Lesen Sie die Antworten: BMU und EnEV-Experten

Recht herzlichen Dank an Sie alle, die uns auf diese Frage auch geantwortet haben!
Die  Gewinner der Premium-News-Abo EnEV-online für 2011 werden wir kurzfristig verständigen.


 
1. EEWärmeG 2011: Neuerungen und Arbeitshilfe
     

Interview mit Jan Fischer, Referent im BMU
Dipl.-Ing. Jan Fischer
Referent im BMU, Berlin

 

EnEV-online Interview mit Jan Fischer, BMU
12 Fragen und Antworten zum novellierten Wärmegesetz 2011
Seit dem 1. Mai 2011 ist die Novelle des _ Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) in Kraft. Bereits seit Anfang 2009 forderte das erste Wärmegesetz, dass in Neubauten und bei bestimmten Baumaßnahmen im Bestand ein Teil der Wärme für Heizung und Warmwasser sowie ggf. auch die Kälte zur Kühlung über erneuerbare Energien gedeckt wird. Warum wurde das erste Wärmegesetz von 2009 geändert? Worauf sollten Sie als Berater und Planer besonders achten, wenn Sie das novellierte Gesetz anwenden? Welche Besonderheiten gelten für Bauherren und Eigentümer von öffentlichen Gebäuden? Welche Fristen und Termine sollten Sie für Ihre Auftraggeber im Auge behalten? Lesen Sie die  Antworten von Dipl.-Ing. Jan Fischer, Referent im Bundesumweltministerium (BMU) Berlin.
->
EnEV-online Interview mit Jan Fischer (BMU)
-> Text des novellierten Wärmegesetzes 2011
_

     

AGFW: EEWärmeG und Fernwärme

 

AGFW: Neue, kostenfreie Arbeitshilfen
Fernwärme energetisch bewerten und EEWärmeG 2011 nachweislich erfüllen
Bauherren können ihre Nutzungspflicht nach dem_ EEWärmeG auch erfüllen, wenn ihr Gebäude Fernwärme oder Fernkälte bezieht, die teilweise aus erneuerbaren Energie, Abwärme oder hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Anlagen stammt. Eine neue, kostenfreie Arbeitshilfe bietet der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) an: Das neue AGFW Arbeitsblatt FW 309, Teil 5 hilft Ihnen als Fachleuten sowie Netzbetreibern und Behörden die Fernwärme energetisch zu bewerten und nachzuweisen, dass ein Gebäude das EEWärmeG erfüllt. Eine Excel-Datei mit Musterbescheinigungen und Berechnungshilfen ergänzt das Arbeitsblatt, welches der AGFW in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) verfasst hat. Im Internet finden Sie jetzt den Entwurf und im Juni wird auch die überarbeitet Schlussfassung veröffentlicht. Lesen Sie jetzt die Erläuterungen zum Arbeitsblatt. Anhand der Beispiele können Sie nachvollziehen, wie das neue AGFW-Arbeitsblatt auch Ihnen hilft.
-> AGFW-Fachartikel: EEWärme und EEKälte
-> AGFW: Neues Arbeitsblatt "EEWärmeG + Fernwärme"
_


 
2. Glasbau und EnEV-Praxis: Einfachverglasung und Handbuch
     

Haftungsrisiko bei Einfachverglasung vermeiden

 

IRB-Verlag: Fachartikel in Der Bausachverständige"
Haftungsrisiko bei Sanierung mit Einfachverglasung vermeiden
Wer trotz anerkannter Regeln der Technik – auf _ Wunsch des Bauherrn – einfachverglaste Schaufenster bei der Sanierung einplant, muss sich haftungsrechtlich absichern. Der Beitrag zeigt anhand eines Praxisfalls, wie sich ein Planer haftungsrechtlich absichern kann, wenn er auf Wunsch des Bauherrn die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Bausanierung missachtet. Lesen Sie den Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Der Bausachverständige" als Volltext in Pdf-Format. Auf der Homepage der Zeitschrift finden Sie auch eine weitere Leseprobe sowie die Inhaltsübersicht der aktuellen Ausgabe.
->
Haftungsrisiko bei Einfachverglasung vermeiden
-> IRB: Fachzeitschrift "Der Bausachverständige"
_

     

Interpane: Neuauflage: „Gestalten mit Glas“ als Download oder bestellen

 

Interpane: Neuauflage des Standardwerk für Planer
Neuauflage: „Gestalten mit Glas“
Im Handbuch finden Sie aktuelle und ausführliche _ Informationen zum Umgang mit dem Baustoff Glas: Neben den technischen Details aller Interpane Produkte auch aktuelle Normen, glastechnisches und bauphysikalisches Wissen sowie die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und mehr. Das ehemalige Kapitel „Isolierglasterminologie“ finden Sie nun zu einer ausführlicheren technischen Begriffssammlung aufgewertet, die der CE-Deklaration für Glasprodukte im Rahmen der europäischen Produktnormen folgt: Transparenz von Glas, Sicherheit, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieerhaltung und Wärmeschutz. Außerdem stehen jetzt auch eine Reihe praxisnaher Regelwerke im Buch. Das bewährte Standardwerk für Planer können Sie nun in EnEV-online für eine Schutzgebühr von 10 Euro bestellen.
->
Interpane-Handbuch als Download oder bestellen
-> Interpane-Presseinfo: „Gestalten mit Glas“
_


 3. Baubestand erneuern: Anbauen und pflichtgemäß sanieren
     

EnEV 2009 und DIN V 18599 für Nichtwohnbau anwenden
80 Fragen + Antworten
EnEV im Nichtwohnbau

 

Praxis-Dialog: EnEV 2009 im Nichtwohnbestand
EnEV-Nachweis für Büro-Anbau
eines Reifenhändlers führen
Ein Fachmann mit dem Abschluss “Bachelor of Science“_ ist in einem Ingenieurbüro tätig. Für einen Reifenhändler plant er einen Anbau, der als Büros genutzt werden soll. Er stellt auch die geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Die Grundfläche des bestehenden Reifenhandels-Gebäudes beträgt ca. 800 Quadratmeter (m²) ohne den Anbau. Die Nutzfläche des Anbaus beträgt 100 m². Der Anbau wird mit dem Heizwärmeerzeuger vom Hauptgebäude beheizt. Was muss der Fachmann für den neuen Anbau nachweisen im Sinn des Wärmeschutzes und der sonstigen Anforderungen der EnEV 2009? Genügt es, wenn die neuen Außenbauteile die Anforderungen der EnEV 2009, Anlage 3 (Anforderungen im Bestand) einhalten? Lesen Sie die Antwort unseres Experten.
->
EnEV-Nachweis für Büro-Anbau für Reifenhändler
-> Fragen + Antworten nach EnEV-Themen finden
_

     

 4. Kompetenz erweitern durch Weiterbildung
     

Fachinformationen des VFW bestellen

 

VFW: Bundesverband für Wohnungslüftung
3. Forum Wohnungslüftung
am 26. Mai 2011 in Berlin
Planen Sie auch Wohnungen mit Lüftungsanlagen?
Dann sollten Sie das 3. Forum Wohnungslüftung in Berlin am 26. Mai nicht verpassen. Namhafte Referenten berichten über aktuelle Themen, Problemlösungen und künftige Anforderungen:
- Die Rolle der Wohnungslüftung in künftigen Energie-
  Einsparverordnung EnEV (André Hempel, BMVBS)
- Wohnungslüftung nach Konzept – rechtliche
   Aspekte, Kosten und Ausführungsbeispiele
  (Rolf Schmidt, Bundesverband Wohnungslüftung)
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 in der Praxis –
  Nutzen aus Sicht von Investoren und Bewohnern
  (Oliver Solcher, IB Wärmetechnik, Berlin), usw.
_

     

Online-Workshop zur EnEV-Praxis
66 Fragen + Antworten
EnEV im Wohnungsbau

 

EnEV-Kalender: Energieberatung, EnEV, DIN V 18599
Top-Veranstaltungen im Mai 2011
Sicherlich kennen Sie unseren EnEV-Kalender mit den_ Hinweisen auf Seminare und Lehrgänge zur Energieberatung, Anwendung der EnEV sowie der DIN V 18599. Im Mai sollten Sie zwei wichtige Chancen nicht verpassen:
+ Bis zum 13. Mai können Sie noch Ihre Beiträge zur _  Vierten EffizienzTagung Bauen und Modernisieren einreichen. Sie findet vom 11. bis 12. Nov. 2011 in Hannover statt. ->
Informieren Sie sich jetzt
+ Im Mai erhalten Sie 200 Euro Rabatt, wenn Sie__ einen Kurs "Energieberater mit Zertifikat der TU Darmstadt"   buchen. Den Online-Kurs können Sie kostenfrei testen, jederzeit einsteigen und selbst bestimmen über Ort, Umfang und Dauer Ihrer Weiterbildung.
->
EnEV-Kalender: Top-Veranstaltungen Mai 2011
_


 5. Veranstaltungen, Software und Arbeitshilfen
     
Top-Veranstaltungen  

Top-Veranstaltungen
- DIN-Seminare: Energie-, Heiz- und Raumlufttechnik
- EW: Energieberater mit Zertifikat TU Darmstadt
- FLiB: Gebäude-Luftdichtheitsprüfer mit Zertifikat
- Haufe: Online Seminare für Immobilienverwalter
.

Software und Internet  

Software und Internet
- BKI: ENERGIEplaner - Software zur EnEV 2009
- Beuth Verlag: Online-Dienste zur EnEV-Praxis
- Weka Media: Software "EnEV plus" für alle Gebäude
- Wienerberger: EnEV-Software für alle Gebäude
.

Broschüren und Arbeitshilfen  

Publikationen und Arbeitshilfen
- EnEV 2009 + Energieausweis: Info-Set kostenfrei
- Wärmegesetz 2011: Broschüre kostenfrei
- Beuth Verlag: Alle Infos rund um die EnEV

Fachinformationen und Arbeitshilfen
- Wienerberger: Energieeffizientes Mauerwerk
- IVPU: Wärmeschutz mit Polyurethan-Dämmung
- GGM: Wärmeschutz mit Mineralwolle-Dämmung
- FPX: Wärmeschutz mit XPS-Wärmedämmstoffen
- VFW: Wohnungslüftung - Fachinfo und Praxishilfen
- Lunos: Wohnungslüftung mit Komfort - Praxishilfen
.

 Impressum

   Herausgeber und Redaktion
  
Institut für Energie-Effiziente
   Architektur mit Internet-Medien
   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./
   UT Austin, Freie Architektin

   Bebelstr. 78, D-70193 Stuttgart
   Tel.: +49 (0) 711 - 6 15 49 26
   (KEINE kostenfreien Auskünfte!)
   E-Mail : info@tuschinski.de
   Internet: www.tuschinski.de
   Internet: www.enev-online.de

 

  -> EnEV-Newsletter aktualisieren oder abbestellen
  -> Senden Sie uns Ihre Fragen und Kommentare zu!

    Rechtliche Hinweise Für diesen EnEV-Newsletter und alle
   Informationen in EnEV-online gelten unsere
Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
   dass die Texte und Bilder der in EnEV-online veröffentlichten
   Presseinformationen und Autorenbeiträge allein in der
   Verantwortung der jeweiligen Herausgebers bzw. Autoren der
   Beiträge sind. Wir machen uns diese Inhalte in keinster Weise
   zu Eigen. Wenn Sie Fragen zu den Presseinformationen oder
   Beiträgen haben, bitte nehmen Sie Kontakt zu den
   Ansprechpartnern der Herausgeber bzw. zu den Autoren auf.

.

 www.enev-online.de

ENEV-ONLINE: ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FÜR GEBÄUDE

.

| HOME+AKTUELL |

| ENERGIEAUSWEIS | WISSEN + PRAXIS | KALENDER | SOFTWARE | DIENSTLEISTER |

| SERVICE+DIALOG |

| PRAXIS-HILFEN | NEWSLETTER | PREMIUM-NEWS | MEDIEN-SERVICE | KONTAKT | PORTAL |

 

  
Aktueller Stand: 29.02.2012
Sollte ein Link nicht die angezeigte Seite öffnen, bitte teilen Sie es uns
kurz mit: Kontakt zur Redaktion. Recht vielen Dank!

© 1999-2012 | IMPRESSUM | Kontakt zur Redaktion
   Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart