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EnEV-Newsletter
- 07.06.2011
Im Internet:
www.enev-online.de |
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Herzlich willkommen!
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Melita Tuschinski
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin.
Seit 1999
Redaktion EnEV-online |
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Wärmegesetz 2011 oder 2009?
Welche Fassung gilt für Ihr Bauvorhaben?
Das novellierte Wärmegesetz 2011 gilt seit dem
1. Mai 2011 bundesweit. Unsere Tabelle zeigt Ihnen auf einen
Blick, welche Wärmegesetz-Fassung für ein Bauvorhaben für
nichtöffentliche Gebäude gilt.
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Übersicht: EEWärmeG 2011 oder 2009 - was gilt? |
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Wärmegesetz
2009
+ EnEV
Kurz-Info und Praxis-Dialog |
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Kostenfreie Broschüre mit Kurz-Info und Praxis-Dialog
EEWärmeG 2009 + EnEV
anwenden
Planen Sie Bauvorhaben, die noch unter das
Wärmegesetz 2009 fallen? In unserer kostenfreien Broschüre "EEWärmeG
2009 + EnEV" finden Sie das Gesetz kurz und bündig erklärt anhand
der einzelnen Paragraphen und Abschnitte des Gesetzes. Auch helfen
Ihnen Antworten auf Praxisfragen sowie Checklisten weiter.
Das novellierte Wärmegesetz 2011 gilt seit dem
1. Mai 2011 bundesweit - mit einer Ausnahme. In Nordrhein-Westfalen
gilt der § 10 (Nachweise) noch bis einschließlich 31. Oktober 2011
in der "alten" Fassung nach dem Wärmegesetz 2009. Wie erkennen Sie
welche Fassung des Wärmegesetzes für ein Bauvorhaben gilt? Unsere
Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Termine für Baumaßnahmen
für nichtöffentliche Gebäude ausschlaggebend sind. Zum
Wärmegesetz 2012 werden wir demnächst eine neue, kostenfreie
Broschüre in EnEV-online veröffentlichen. Sie erfahren über unseren
EnEV-Newsletter, wenn es soweit ist.
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EEWärmeG 2009 + EnEV in der Praxis - Broschüre
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Übersicht: EEWärmeG 2011 oder 2009 - was gilt?
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Neuer Gesetzentwurf
und Bundestags-Beratung
Chance für Umwelt und Bestand?
In einem sind sich alle einig:
Im Baubestand müssen
wir sanieren, wenn wir Energie zum Heizen, Kühlen oder
Wassererwärmen sparen wollen. Doch wer soll das bezahlen? Die
sanierungspflichtigen Eigentümer, die Mieter oder der Staat mit
großzügigen Fördergeldern? Wir freuen uns auf eine heftige -
hoffentlich fruchtbare - Debatte zum "Klimaschutz im
Gebäudebereich": Am Freitag, dem 10. Juni 2011, beraten unsere
politischen Vertreter im Bundestag ab 10:40 Uhr eineinhalb Stunden
lang darüber. Die Opposition verlangt, dass die Bundesregierung die
angekündigte Mittelkürzung beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm
zurücknimmt. Die Koalition indes hat am Montag im neuen
Gesetzentwurf beschlossen den Eigentümern zu erlauben ihre Kosten
für die energetische Sanierung steuerlich abzusetzen. Was ist die
Lösung? Wir freuen uns auf Ihre Meinung!
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BMF: Energie für Deutschland - Regierungsentwürfe
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Bundestags-Debatte: Klimaschutz im Baubereich
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Verfolgen Sie die Debatte Freitag, 10. Juni ab 10:40
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66
Fragen + Antworten
EnEV im Wohnungsbau |
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Praxis-Dialog: EnEV im Wohnbestand anwenden
Dämmqualität eines
Vollwärme-
Schutzsystems bei Wohnhaus-Sanierung über die Baugrenze
Ein Architekt hat für einen
Hauseigentümer in
Baden-Württemberg ein Baugesuch eingereicht für die Sanierung seines
Wohngebäudes. Durch die geplanten Baumaßnahmen wird das sanierte
Wohnhaus den Grenzabstand zum Nachbargebäude und die Baulinie
überschreiten. Die Baubehörde hat die Sanierungsmaßnahmen genehmigt,
allerdings keinerlei Angaben zu den brandschutztechnischen
Anforderungen an die Dämmung der Außenwände gemacht. Der Architekt
interpretiert die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) und
deren Ausführungsverordnung folgendermaßen: „Bei zu geringem
Grenzabstand / Gebäudeabstand Dämmung nichtbrennbar ... sonst
schwerentflammbar.“ Er bittet uns um die Meinung eines Experten.
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Lesen Sie die Antwort unseres EnEV-Experten
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Praxis-Dialog: Fragen+Antworten nach EnEV-Themen
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80
Fragen + Antworten
EnEV im
Nichtwohnbau |
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Praxis-Dialog: EnEV für
erweiterten Nichtwohnbau
EnEV-Nachweis für Büro-Anbau
eines Reifenhändlers
Ein Fachmann mit Abschluss
“Bachelor of Science“
ist in einem Ingenieurbüro tätig. Für einen Reifenhändler plant er
einen Anbau, der als Büros genutzt werden soll, und stellt auch die
geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
aus. Die Grundfläche des bestehenden Reifenhandels-Gebäudes beträgt
ca. 800 Quadratmeter (m²) ohne den Anbau. Die Nutzfläche des Anbaus
beträgt 100 m². Der Anbau wird mit dem Heizwärmeerzeuger vom
Hauptgebäude beheizt. Was muss der Fachmann für den neuen Anbau
nachweisen im Sinn des Wärmeschutzes und der sonstigen Anforderungen
der EnEV 2009? Genügt es, wenn die neuen Außenbauteile die
Anforderungen der EnEV 2009, Anlage 3 (Anforderungen im Bestand)
einhalten? Der Fachmann bittet uns um die Meinung eines Experten.
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Lesen Sie die Antwort unseres EnEV-Experten
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Praxis-Dialog: Fragen+Antworten nach EnEV-Themen
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3.
Praxishilfen:
EnEV-Berechnung + Luftdichtheits-Test
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BKI: Software und
Workshops zur Anwendung
BKI E-CAD - die Software zur
Gebäudeerfassung für Energieplanung und EnEV
- Schnittstellen zum BKI ENERGIEplaner
Wenn Sie Energieberatung, -planung und
EnEV-Berechnungen durchführen wissen Sie, dass die Gebäudeerfassung
häufig sehr aufwendig ist. Auch ziehen Planungsänderungen einen
nicht absehbaren und kaum kalkulierbaren Arbeitsaufwand nach sich.
Dieses können Sie vermeiden, indem Sie die Software BKI E-CAD in
Verbindung mit der EnEV-Software BKI ENERGIEplaner nutzen. Sie
erfassen mit BKI E-CAD die geometrischen Gebäudedaten einfach und
zeitsparend als Gebäudemodell, samt Nutzungszonen nach DIN V 18599
und allen EnEV-relevanten Zuordnungen. Die generierten Daten
übernehmen Sie anschließend in die Software ENERGIEplaner und sparen
Arbeitszeit auch bei künftigen Planungsänderungen. Testen Sie jetzt
kostenfrei vier Wochen lang die BKI-Software. Bis Ende Juli erwerben
Sie zudem die BKI E-CAD zu einem günstigen Einführungspreis. Nehmen
Sie an dem BKI E-CAD Workshop teil und lernen Sie die wichtigsten
Arbeitsschritte direkt am Programm durchzuführen.
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Jetzt informieren: BKI E-CAD Software + Workshops
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BKI ENERGIEplaner 9: EnEV-Software kurz vorgestellt
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FLiB: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.
Gebäudeluftdichtheitstest –
aber richtig!
FLiB-Tipps helfen 3 typische
Fehler zu vermeiden

Wenn
Sie Luftdichtheitstest in Gebäuden
beauftragen oder durchführen wissen Sie es bereits: Auch eine
Luftdichtheitsprüfung kann fehlerhaft ausfallen. Der FLiB stellt
drei typische Problemfelder vor und gibt hilfreiche Praxis-Tipps:
Die bei Luftdichtheitsmessungen erfassten Werte erhalten ihre
Bedeutung erst, wenn der Fachmann diese beispielsweise auf das
Innenvolumen des untersuchten Gebäudeteils bezieht. Dafür müssen
Messdienstleister die Systemgrenze für den Luftdichtheitstest ganz
genau kennen. Aus demselben Grund dürfen sie auch die Angaben des
Auftraggebers oder die Maße aus Bauzeichnungen nicht ungeprüft
übernehmen. Auch ein mangelhaft vorbereitetes Gebäude kann zu
Problemen führen. Der FLiB empfiehlt, dass Luftdichtheitsprüfer auf die Anweisungen
der Norm DIN EN 13829 (Luftdurchlässigkeit von Gebäuden -
Differenz-Druckverfahren) zurückgreifen. Auch sollten sie alle
getroffenen Maßnahmen sorgfältig im Messprotokoll dokumentieren.
Lesen Sie die ausführlichen Tipps.
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FLiB: Gebäudeluftdichtheitstest – aber richtig!
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FLiB: Seminare und Zertifizierungs-Prüfungen
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Top-Veranstaltungen
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DIN-Seminare: Energie-, Heiz- und Raumlufttechnik
-
EW: Energieberater mit Zertifikat TU Darmstadt
-
FLiB: Gebäude-Luftdichtheitsprüfer mit Zertifikat
-
Haufe: Online Seminare für Immobilienverwalter
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Software und Internet
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BKI: ENERGIEplaner - Software zur EnEV 2009
-
Beuth Verlag: Online-Dienste zur EnEV-Praxis
-
Weka Media: Software "EnEV plus" für alle Gebäude
-
Wienerberger:
EnEV-Software für alle
Gebäude
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Publikationen und
Arbeitshilfen
-
EnEV 2009 + Energieausweis: Info-Set kostenfrei
-
Wärmegesetz 2011: Broschüre kostenfrei
-
Beuth
Verlag:
Alle Infos rund um die EnEV
Fachinformationen und
Arbeitshilfen
-
Wienerberger:
Energieeffizientes Mauerwerk
-
IVPU: Wärmeschutz mit Polyurethan-Dämmung
-
GGM: Wärmeschutz
mit Mineralwolle-Dämmung
-
FPX: Wärmeschutz
mit XPS-Wärmedämmstoffen
-
VFW: Wohnungslüftung
- Fachinfo und Praxishilfen
-
Lunos:
Wohnungslüftung mit Komfort - Praxishilfen
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| Impressum
Herausgeber und Redaktion
Institut für Energie-Effiziente
Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./
UT Austin, Freie Architektin
Bebelstr. 78, D-70193 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 - 6 15 49 26
(KEINE kostenfreien Auskünfte!)
E-Mail : info@tuschinski.de
Internet:
www.tuschinski.de
Internet:
www.enev-online.de |
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