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EnEV
2007 in der Praxis
Die neue Energieeinsparverordnung ist seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft. Sie
führt die
Energieausweise auch im Bestand schrittweise verpflichtend ein
bei Verkauf oder Neuvermietung sowie als Aushang in großen
öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr.
|EnEV-Praxis: Energieausweis +
Energieeinsparverordnung
Energieausweis nach EnEV 2007
Unser neues INFO-Paket erläutert die unterschiedlichen Energie-Nachweise für
Gebäude. In Deutschland werden gemäß EnEV 2007 auch im Baubestand Energieausweise zur Pflicht, wenn der Mieter oder Besitzer
wechseln. Auch öffentliche Gebäude werden einen
Energieausweis auf der Fassade ausstellen müssen.
|Energieausweis
nach EnEV 2007 für Neubau und Bestand
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Gute Aussichten für Fachleute, die sich qualifizieren und
berechtigt sein werden die Energieausweise auszustellen. Erfahrung
können Sie bereits heute als Aussteller von freiwilligen
Energieausweisen sammeln. Diese bleiben ebenfalls zehn Jahre lang
gültig. Wie können Sie sich neue Auftrags-Chancen eröffnen als
Gebäude-Energieberater und als Aussteller von Energie-Nachweisen?
|Wer
darf Energieausweise nach EnEV 2007 ausstellen?
DIN V 18599
- energetische Gebäudebewertung
Die neue Vornorm DIN V 18599 "Energetische Bewertung von
Gebäuden" schlägt die Brücke von der EnEV 2007 zur Beratungs- und Planungs-Praxis.
Energieausweise für Nichtwohngebäude werden nach EnEV 2007 gemäß
der Berechnungsmethode der DIN V 18599 ausgestellt.
|Lehrgänge:
DIN 18599 energetische Gebäudebewertung


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