Merkblatt:
Energie-Nachweise für Gebäude
Energieeffizienz im Blick
Erinnern wir uns: Es begann mit dem Schreck der
Erdölkrise in den 70-er Jahren. Sie zeigte deutlich, wie unsere
Heizungen von den Ölimporten und –preisen abhingen. Die Politik
reagierte darauf mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 1976) sowie mit
der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977).
Inzwischen gilt bereits das novellierte
Gesetz (EnEG 20013) und die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), bzw.
EnEV ab 2016.
Anlass und Ziele des Merkblatts zu Energie-Nachweisen
Die aktuelle EnEV 2014, bzw. EnEV ab 2016 fordert Energieausweise als Nachweise bei neuen
Bauvorhaben sowie als Information über die Energieeffizienz von Gebäuden
im Bestand.
Als Energieausweise im Bestand gelten zehn Jahre lang auch die
Energiebedarfsausweise gemäß EnEV 2002 / 2004, bestimmte freiwillige
Energieausweise (Energiepässe) und die Energieausweise nach EnEV 2007
und EnEV 2009.
Bei dieser Nachweis-Vielfalt hilft unser Merkblatt mit einer Übersicht
zu den Regelungen und den folgenden Fragen:
- Für welche Gebäude gilt die jeweilige Regelung?
- Welche Energie-Nachweise fordert sie?
- Wie lange gelten diese Energie-Nachweise?
- Wer stellt diese Energie-Nachweise aus?
- Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Energie-Nachweise für Gebäude
Unser Merkblatt antwortet kurz und bündig auf die oben genannten
Fragen für folgende Regelungen:
1. Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995),
2. Energieeinsparverordnung (EnEV 2002, EnEV 2004),
3. Europäische Richtlinie für Gebäude (EU-RL 2003),
4. Freiwillige Energieausweise im Bestand (Energiepass),
5. Energieeinsparverordnung (EnEV 2007),
6. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009),
7. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009),
8. Europäische Richtlinie für Gebäude (EU-RL 2010),
9. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011),
10. Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).
Neue Chancen für Fachleute
Für Sie als Architekten, Ingenieure, Bausachverständige, Bauphysiker,
Planer und Energieberater eröffnet die Ausstellung von
Energie-Nachweisen für Gebäude vielfache Auftrags-Chancen. Unser
Merkblatt kann Ihnen dabei als Übersicht und praktische Arbeitshilfe
dienen.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre,
danke Ihnen für Ihr Interesse und freue mich auf Ihre Rückmeldungen!
Melita Tuschinski
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart
Seit 1999 Autorin und Herausgeberin
des Fachportals www.EnEV-online.de
Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude



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