EnEV-Novelle: Was war der
Anlass für unsere Umfrage?
Die zuständigen Abteilungen der Bundesministerien für
Bau-, Wirtschaft und Umwelt haben sich im Oktober 2012 auf
einen gemeinsamer Nenner geeinigt und ihre Vorstellung für
die kommende EnEG- und EnEV-Novelle auch mit der
Bundesregierung in den wichtigsten Eckpunkten abgestimmt.
Diesen sogenannten „Referentenentwurf“ haben sie danach den
Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie den Verbänden der
betroffenen Wirtschaftszweige zur Stellungnahme zugesandt.
Den Entwurf finden Sie unter:
www.enev-online.com.
Meinungen der EnEV-Spezialisten
Die Leser unseres Experten-Portals EnEV-online.de sind
größtenteils professionelle EnEV-Anwender. Sie beraten,
planen, stellen Nachweise aus und bauen nach den Vorgaben
der Verordnung. Wir wollten wissen, was sie von dem
EnEV-Entwurf halten und baten sie im Rahmen einer
Online-Umfrage um ihre Meinungen. |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre

1. Anwendungsbereich der
EnEV
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt im § 2
(Anwendungsbereich) im zweiten Absatz auch welche Gebäude
nicht unter ihre Regeln fallen. Der Entwurf für die Novelle
zählt auch Ferienhäuser hinzu, wenn deren voraussichtlicher
Energieverbrauch unter einem Viertel dessen liegt, was bei
einer ganzjährigen Nutzung anfallen würde. Was meinen die
EnEV-online Leser dazu? |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre

2. Begriffe neu definiert
Die EnEV definiert im § 2 (Begriffsbestimmungen)
verschiedene Bezeichnungen, die sich in ihrem Text
wiederfinden. Der Novellen-Entwurf bringt eine neue
Definition für den Begriff der „Nutzflächen mit starkem
Publikumsverkehr“. Was meinen die EnEV-online Leser dazu? |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre

3. Im Neubau Verschärfung in zwei Stufen
Die EnEV stellt unterschiedliche Anforderungen an Wohn- und
Nichtwohngebäude. Der Entwurf für die EnEV-Novelle
verschärft die energetischen Anforderungen im Neubau in zwei
Stufen: 1. mit Inkrafttreten der Novelle (vielleicht ab 1. Jan.
2014) 2. ab dem 1. Januar 2012. Als die Bundesregierung vor Jahren die EnEV 2007 novellierte
im Hinblick auf die EnEV 2009, ging sie noch davon aus, dass
die nächste EnEV-Novelle die Anforderungen erneut um jeweils
30 Prozent verschärfen würden. Inzwischen hat das
Bundesbauministerium jedoch aufgrund von
Forschungsergebnissen festgestellt, dass eine Verschärfung
dieses Ausmaßes nicht wirtschaftlich wäre. Weil die EnEV
jedoch dem Wirtschaftlichkeitsgebot des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) unterliegt, verschärft der
Referentenentwurf die Anforderungen nur moderat: - der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf sinkt um 12,5 % - der erlaubte Wärmeverlust durch Gebäudehüllen um 10 %. Diese Verschärfungen sollen zunächst mit Inkrafttreten der
EnEV-Novelle gelten. Der Entwurf setzt ab 2016 die Messlatte
für die Energieeffizienz im Neubau nochmals eine Stufe höher
an. Was meinen die EnEV-online Leser dazu? |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre

4. EnEV-easy für bestimmte Wohn-Neubauten
Der Referentenentwurf für die EnEV-Novelle vereinfacht den
Energie-Nachweis für bestimmte neu errichtete
Wohnungsbauten. Welches diese Wohnhäuser sind listet der
Entwurf in der Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude). Es
sind demnach Wohngebäude, die bestimmte Bedingungen erfüllen
in Bezug auf ihre Größe, Gebäudegeometrie, anlagentechnische
Ausstattung, Anteil ihrer Fensterfläche im Vergleich zu den
Fassadenflächen, Ausführung der Wärmebrücken der Dichtheit
der Gebäudehülle, usw. Für diese Wohnhäuser umfasst der
Novellen-Entwurf spezielle Tabellen mit
Ausstattungs-Varianten für den Wärmeschutz der Gebäudehülle
und der Anlagentechnik zum Heizen, Wassererwärmen und
Lüften. Ein neu erbautes Wohngebäude erfüllt gemäß Referentenentwurf
die EnEV-Anforderungen, wenn die Voraussetzungen gegeben
sind und wenn seine bauliche und anlagentechnische
Ausstattung mit einer der vorgeschlagenen Varianten
übereinstimmt. In diesem Fall muss der Bausachverständige –
Architekt, Ingenieur oder Planer - keinen Energie-Nachweis
berechnen sondern kann die Energiekennwerte aus der
entsprechenden EnEV-Tabelle direkt übernehmen. Was meinen die EnEV-online Leser dazu? |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre

5. Anforderungen im Baubestand unverändert
Der Referentenentwurf für die EnEV-Novelle bringt für den
Baubestand keine wesentlichen Änderungen, auch keine neuen
Nachrüstpflichten. Nur wer seine alten Schaufenstern oder
Außentüren austauscht muss einen verschärften Wärmeschutz
berücksichtigen, der dem aktuellen Standard angepasst ist.
Was meinen die EnEV-online Leser dazu? |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre

6. Energieausweis im Bestand stärken
Die neugefasste EU-Richtlinie will die Rolle des
Energieausweises im Bestand erheblich verbessern. Im
Referentenentwurf für die EnEV-Novelle schlägt sich diese
Absicht vielfach nieder: - Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis integrieren - Energieausweis nicht nur zeigen sondern vorlegen - Energieausweis als Dokument überreichen - Energieausweis in kleineren öffentlichen Gebäuden
aushängen - Energieausweis in privatwirtschaftlichen Bauten aushängen - Energetische Gebäude-Kennwerte auch in kommerziellen
Immobilienanzeigen mit angeben. Was meinen die EnEV-online Leser dazu? |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre

7. Registrierung einführen und Kontrolle
verschärfen
Der Referentenentwurf für die EnEV-Novelle führt gemäß der
EU-Richtlinie für Gebäude ein unabhängiges, bundesweites
Kontrollsystem für alle Energieausweise im Bestand und
Inspektionsberichte zu Klimaanlagen. Dafür sollen die
Fachleute jeweils eine Registriernummer beantragen und die
wichtigsten Daten zu sich selbst und zu dem Vorhaben
mitteilen. In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der
EnEV-Novelle soll das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt) mit Sitz in Berlin die Rolle der zentralen
Registrierstelle übernehmen. Anhand der zentral
gespeicherten Daten sollen die Bauämter Stichproben
auswählen und die Energieausweise und Inspektionsberichte
anhand der entsprechenden Unterlagen kontrollieren. Was meinen die EnEV-online Leser dazu? |
Auswertung Umfrage: Anhang D in EnEV-2014-Broschüre



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