Was haben wir unsere Leser gefragt?
EnEV 2014: Wie Sie wissen, wird die
Energieeinsparverordnung (EnEV) novelliert, damit
Deutschland die
EU-Gebäuderichtlinie sowie die eigenen Ziele der
Energiewende im Gebäudebereich umsetzt.
Verschärfung im Neubau in zwei Stufen: Der
EnEV-Entwurf des Bundeskabinetts vom Feb. 2013 sieht
vor, dass sich die EnEV-Anforderungen im Neubau in zwei
Stufen verschärfen: Mit Inkrafttreten der novellierten EnEV
und danach ab dem Jahr 2016.
Moderatere Verschärfung in einer Stufe: Ende April
2013 hat die FDP-Bundestagsfraktion jedoch ihre Bedenken zur
energetischen Verschärfung im Neubaubereich geäußert. Gemäß
bestätigten Presseberichten plädiert sie dafür,
eine moderatere energetische Verschärfung für Neubauten
in einer einzigen Stufe einzuführen.
Was
meinen Sie dazu?
Über das Ergebnis der
Umfrage können Sie unseren Bericht in unserer
EnEV-2014-Broschüre - im Kapitel B6.04 - lesen sowie
in zwei Beiträgen in der Fachpresse:
Künftiger Energie-Standard für Neubau - Auswertung einer
Umfrage unter Planern, Architekten und Bausachverständigen
- Wie sehen Baufachleute die Absichten des Bundes?
Sie sind letztendlich diejenigen, die die
Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Praxis Tag für Tag
anwenden. Der Beitrag berichtet über deren Antworten und
Kommentare. Erschienen in: Der Bausachverständige 4/2013,
Fraunhofer IRB Verlag
Künftiger Neubau-Standard im Visier: Was halten Planer von
der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)? Die
Anforderungen verschärfen, in einer Stufe oder in mehreren?
Welches Maß ist überhaupt zumutbar und sinnvoll? Was Planer
zur EnEV-Novelle zu sagen haben, zeigt eine aktuelle
Umfrage, die vor allem eines deutlich macht: Die
Verantwortlichen vor Ort wünschen sich Planungssicherheit
durch klar formulierte langfristige Ziele und vorab
definierte Teilschritte. |