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neu:
Experten-Kompass: Energieeffizienz in der Baupraxis -
Kompetenzen, Leistungen, Chancen.
Energieberater, BAFA-anerkannte Vor-Ort-Berater, Sachverständige
für KfW-Förderanträge, Aussteller für Energieausweise und
EnEV-Nachweise, usw. Bei dieser Kompetenz-Vielfalt verliert man
leicht den Überblick. Der Experten-Kompass schafft Klarheit
sowohl für Sie als Fachleute, die ihr Leistungsspektrum
erweitern wollen, als auch für potentielle Auftraggeber, die in
energieeffiziente Baumaßnahmen investieren.
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Experten-Kompass: Kompetenz, Leistungen, Chancen
Kurzinfo:
Energieausweis und
EnEV 2009
Wenden Sie die neue EnEV als
Berater, Architekt oder
Planer professionell an? Stellen Sie Energieausweise aus? Bauen Sie
Wohnhäuser oder Nichtwohnbauten oder sanieren Sie Bestandsgebäude?
Für Sie als Fachleute sowie für betroffene Bauherren, Eigentümer und
Verwalter haben wir unsere erfolgreiche "Kurzinfo zur EnEV"
aktualisiert. Die neue Broschüre bieten wir Ihnen als kostenfreien
Download an und danken unseren Sponsoren für ihre
Unterstützung.
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Kostenfrei: Energieausweis + EnEV 2009 (Kurzinfo, pdf)
Kurzinfo für Ihre Kunden mit Ihrem Firmenstempel:
EnEV 2009: Sieben
Missverständnisse -
Informieren Sie Ihre Kunden mit unserer neuen,
kostenfreien 2-Seiten Info. Drucken Sie die Pdf-Datei aus und setzen Sie Ihren
Firmen-
stempel unter "Überreicht mit den besten Empfehlungen".
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Kurzinfo mit Ihrem
Firmenstempel zur EnEV 2009
pdf
Energieausweis und Energienachweis
Die verschärfte EnEV 2009 fordert - wie auch die
vorhergehende EnEV 2007 - Energieausweise als energiesparrechtliche
Nachweise bei Bauvorhaben sowie als Information über die
Energieeffizienz von Gebäuden im Bestand. Parallel dazu gelten als
Energieausweise im Bestand jeweils zehn Jahre lang auch die
Wärmebedarfsausweise gemäß Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995),
Energiebedarfsausweise gemäß EnEV 2002 und EnEV 2004 sowie bestimmte
freiwillige Energieausweise (Energiepässe).
Merkblatt 2009: Energie-Nachweise
(pdf)
Übersicht Energie-Nachweise
Bei dieser Nachweis-Vielfalt hilft unser Merkblatt mit
einer Übersicht zu den Regelungen und den folgenden Fragen:
- Für welche Gebäude gilt die jeweilige Regelung?
- Welche Energie-Nachweise fordert sie?
- Wie lange gelten diese Energie-Nachweise?
- Wer stellt diese Energie-Nachweise aus?
- Wo findet man Dokumente und Praxishilfen?
Merkblatt 2009: Energie-Nachweise
(pdf)
Energiesparrechtliche Regelungen für Gebäude
Für die folgenden Regelungen antwortet unser Merkblatt
kurz und bündig auf die oben genannten Fragen:
1. Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995),
2. Energieeinsparverordnung (EnEV 2002, EnEV 2004),
3. Europäische Richtlinie für Gebäude (EU-RL 2003),
4. Freiwillige Energieausweise im Bestand (Energiepass),
5. Energieeinsparverordnung (EnEV 2007),
6. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009),
7. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Neue Chancen für
Fachleute
Für Sie als Architekten, Ingenieure, Bausachverständige, Bauphysiker,
Planer und Energieberater eröffnet die Ausstellung von
Energie-Nachweisen für Gebäude vielfache Auftrags-Chancen. Unser
Merkblatt kann Ihnen dabei als Übersicht und praktische Arbeitshilfe
dienen.
Merkblatt 2009: Energie-Nachweise
(pdf)
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre, danke Ihnen für Ihr Interesse
und freue mich auf Ihre Rückmeldungen!
Melita Tuschinski
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart
Seit 1999 Autorin und Herausgeberin
des Fachportals
www.EnEV-online.de

INFO-Set EnEV 2007: Energieausweis + EnEV
- Kurzinfo:
Energieausweis und EnEV
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Kurzinfo Energieausweis
(pdf, 6 Seiten)
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zum Energieausweis
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- Merkblatt:
Energie-Nachweise für Gebäude
Unsere Übersichts-Tabelle werden wir in der nächsten
Zeit aktualisieren. Die Merkblatt-Beilage zum
"Energieausweis nach EnEV 2007" finden Sie als Volltext in
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Verschaffen Sie sich den Durchblick!
Sie verantworten:
Als Bauherr oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass
Sie die Energieeinspar-Verordnung (kurz: EnEV) einhalten. Als
Energieberater, Architekt, Planer, Verwalter oder
Immobilienmakler informieren Sie Ihre Auftraggeber auch zu
Fragen des Energieausweises, zu den
Pflichten und Terminen.
Es
drohen Ihnen auch Bußgelder, wenn Sie die EnEV nicht
beachten.
Ordnungswidrig wäre z.B. wenn Sie als Verkäufer oder Vermieter
den Zeitplan der EnEV nicht berücksichtigen und den Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern gar
nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich machen,
wenn sie ihn verlangen. Auch wenn Sie einen Energieausweis
ausstellen obwohl Sie dazu nicht berechtigt handeln Sie
ordnungswidrig (EnEV
§ 27 Abs. 2).
Unsere Broschüren beantworten
kurz und bündig die häufigsten Fragen: Welche Energieausweise schreibt die EnEV vor? Welchen
Pflichten müssen Sie nachkommen und welche Termine müssen Sie
einhalten? Wo finden Sie den entsprechende Text in der EnEV?
Unsere Publikationen helfen Ihnen weiter. Überzeugen Sie sich
anhand der
Leseproben und Infos von deren Qualität.
Leseprobe:
Kurzinfo Energieausweis
(pdf)
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EnEV-Kalender
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