EnEV 2012 - was kommt?
EnEV 2012 kommt!
Wer heute baut muss auch die aktuelle Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) beachten. Allerdings müssen Planer, Bauherrn und
Investoren bestimmter Bauvorhaben bereits den künftigen
EnEV-Standard im Blick haben, der zum Zeitpunkt der Bauabnahme
gelten wird. Bei großen Projekten kann dies die EnEV 2012 sein.
Warum ändert sich die EnEV schon wieder?
Die Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen ihre Regeln an
die neue EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude 2010
anpassen. Diese erlaubt ab 2020 nur noch Passiv- und
Nullenergie-Neubauten und fordert energieeffiziente größere
Sanierungen im Bestand. Deutschland muss auch die EnEV 2009 zur
EnEV 2012 novellieren – als einen ersten Schritt in diese
Richtung.
Fachleute, Bauherrn, Eigentümer und Bauverwalter müssen die
Anforderungen der EnEV 2012 kennen und erfüllen.
Wie hilft Ihnen unsere neue Broschüre?
Wir begleiten die EnEV-Praxis von der EnEV 2009 zur EnEV 2012.
Ich
wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und viel Erfolg!
Melita Tuschinski Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
Kontakt über EnEV-online Autorin und Herausgeberin
www.EnEV-online.de

Kurzinfo:
Energieausweis und
EnEV 2009
Wenden Sie die neue EnEV als
Berater, Architekt oder
Planer professionell an? Stellen Sie Energieausweise aus? Bauen Sie
Wohnhäuser oder Nichtwohnbauten oder sanieren Sie Bestandsgebäude?
Für Sie als Fachleute sowie für betroffene Bauherren, Eigentümer und
Verwalter haben wir unsere erfolgreiche "Kurzinfo zur EnEV"
aktualisiert. Die neue Broschüre bieten wir Ihnen als kostenfreien
Download an und danken unseren Sponsoren für ihre
Unterstützung.
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Kostenfrei: Energieausweis + EnEV 2009 (Kurzinfo, pdf)

EnEV 2009: Sieben
Missverständnisse -
Informieren Sie Ihre Kunden mit unserer neuen, kostenfreien
2-Seiten Info. Drucken Sie die Pdf-Datei aus und setzen Sie
Ihren Firmenstempel unter "Überreicht mit den besten Empfehlungen".
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Kurzinfo mit Ihrem
Firmenstempel zur EnEV 2009
pdf

Energieausweis und Energienachweis
Die verschärfte EnEV 2009 fordert - wie auch die
vorhergehende EnEV 2007 - Energieausweise als energiesparrechtliche
Nachweise bei Bauvorhaben sowie als Information über die
Energieeffizienz von Gebäuden im Bestand. Parallel dazu gelten als
Energieausweise im Bestand jeweils zehn Jahre lang auch die
Wärmebedarfsausweise gemäß Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995),
Energiebedarfsausweise gemäß EnEV 2002 und EnEV 2004 sowie bestimmte
freiwillige Energieausweise (Energiepässe).
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Merkblatt 2009: Energie-Nachweise
(pdf)
Übersicht Energie-Nachweise
Bei dieser Nachweis-Vielfalt hilft unser Merkblatt mit
einer Übersicht zu den Regelungen und den folgenden Fragen:
- Für welche Gebäude gilt die jeweilige Regelung?
- Welche Energie-Nachweise fordert sie?
- Wie lange gelten diese Energie-Nachweise?
- Wer stellt diese Energie-Nachweise aus?
- Wo findet man Dokumente und Praxishilfen?
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Merkblatt 2009: Energie-Nachweise
(pdf)
Energiesparrechtliche Regelungen für Gebäude
Für die folgenden Regelungen antwortet unser Merkblatt
kurz und bündig auf die oben genannten Fragen:
1. Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995),
2. Energieeinsparverordnung (EnEV 2002, EnEV 2004),
3. Europäische Richtlinie für Gebäude (EU-RL 2003),
4. Freiwillige Energieausweise im Bestand (Energiepass),
5. Energieeinsparverordnung (EnEV 2007),
6. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009),
7. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Neue Chancen für
Fachleute
Für Sie als Architekten, Ingenieure, Bausachverständige, Bauphysiker,
Planer und Energieberater eröffnet die Ausstellung von
Energie-Nachweisen für Gebäude vielfache Auftrags-Chancen. Unser
Merkblatt kann Ihnen dabei als Übersicht und praktische Arbeitshilfe
dienen.
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Merkblatt 2009: Energie-Nachweise
(pdf)
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre, danke Ihnen für Ihr Interesse
und freue mich auf Ihre Rückmeldungen!
Melita Tuschinski
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart
Seit 1999 Autorin und Herausgeberin
des Fachportals
www.EnEV-online.de

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