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EnEV 2014, EnEV ab 2016, EEWärmeG 2011, GEG 2020...

PDF-Broschüren kostenfrei: Energiesparregeln für Gebäude anwenden und fortschreiben

Diese Publikationen ergänzen wir bei Bedarf und bieten sie deshalb NUR als PDF-Versionen an. Damit Sie die neueste Ausgabe sehen, öffnen Sie die Pdf im Browser und aktualisieren Sie die Ansicht. Unser kostenfreier Newsletter informiert Sie über ergänzte Ausgaben.


GEG: Kompakt und praktisch (neue Broschüre)

Wer heute plant und baut muss auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) berücksichtigen. Bei bestimmten Projekten haben Bauherren und Investoren bereits den Energie-Standard im Blick, der bei der Bauabnahme gelten wird. 2019 sind neue Regeln in Sicht!

Warum werden die Energiesparregeln geändert? Deutschland hat mit der aktuellen EnEV 2014 / EnEV ab 2016 die europäische Richtlinie für Gebäude nur teilweise umgesetzt. Ab 2021 sollen nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, bei öffentlichen Gebäuden sogar ab 2019. Bis Ende des Jahres 2016 müsste der Bund eine entsprechende Regelung erlassen.
Bei dieser Gelegenheit will der Bund die Energie-Vorgaben vereinfachen und zu einem Gebäudeenergiegesetz zusammenführen. Fachleute, Bauherren, Investoren und Verwalter müssen die kommenden Anforderungen rechtzeitig kennen und erfüllen.

Wie hilft Ihnen unsere Broschüre? Diese Broschüre hält Sie auf dem Laufenden zu den Novellierungs-Schritten hin zum Gebäudeenergiegesetz 2018.
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Gebäudeenergiegesetz GEG 2020: Was kommt wann?

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EnEV 2014 und EEWärmeG parallel anwenden

Wenn Sie heute als Bauherr, Eigentümer oder Planer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern müssen Sie sehr häufig parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen.

Die EnEV fordert energieeffiziente Gebäude: Sie beschränkt sowohl den Primärenergiebedarf, den wir zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und Beleuchten (bei Nichtwohnbauten) benötigen sowie den Wärmeverlust durch die Bauhülle. Zusätzlich fordert sie auch Energieausweise für Neubauten und im Bestand. Das EEWärmeG fordert parallel dazu, dass Sie einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energiequellen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen decken.

In der Praxis tauchen dabei zahlreiche Fragen auf, wie wir über unser Experten-Portal www.EnEV-online.de täglich erfahren.

Wie hilft Ihnen unsere Broschüre "EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 parallel anwenden"?

  1. Kurzinfo für die Praxis:
    Im ersten Teil finden Sie den Text der EnEV 2014 und des EEWärmeG 2011 klar und verständlich erklärt.

  2. Arbeitshilfen für die Praxis:
    Im zweiten Teil finden Sie Checklisten, Hinweise und Antworten auf Praxisfragen.

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EnEV 2020: Energieeinsparverordnung
auf dem Weg zu klimaneutralen Bauten


Intelligente Architektur: Niedrigst-, Null- und Plus-Energie-Gebäude. Projekte, Bauten und Informationen für Architekten, Energieberater, Planer, Sachverständige, Bauherren und Verwalter.
-> EnEV 2020: Auf dem Weg zu klimaneutrale Bauten (pdf)

Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) haben sich die energetischen Anforderungen schrittweise verschärft. Ab 2013 soll voraussichtlich die novellierte EnEV 2014 in Kraft treten und die EU-Gebäuderichtlinie 2010 in Deutschland umsetzen.
Die EU-Gebäuderichtlinie fordert, dass die Mitgliedsstaaten ab 2021 nur noch Niedrigst- oder Null-Energie-Neubauten erlauben.

Auf dem Weg zu klimaneutralen Bauten
Die Bundesregierung strebt das klimaneutrale Gebäude an.
Bis 2050 soll auch der Bestand dementsprechend saniert sein.
Niedrigst-, Null- und sogar Plus-Energie-Gebäude sind heute
bereits Realität und werden ggf. vom Bund finanziell gefördert.
In unserer Broschüre informieren wir Sie über die fortschreitenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung und berichten über realisierte Projekte.

 

Melita Tuschinski Melita Tuschinski
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart
Seit 1999 Autorin und Herausgeberin
des Fachportals www.EnEV-online.de

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart